Konzeption

ANSTATT „OFFEN“ ODER „GESCHLOSSEN

Strukturiert mit hoher sozialer Kontrolle

Wir sind seit mehr als 14 Jahren für die Ministerien in NRW verlässliche Dialogpartner und haben mit unserer Praxiserfahrung dazu beigetragen, dass der Runderlass aus 2009 nun verbindlich die Zusammenarbeit der Ministerien MGFFI und des JM regelt. So wurde es möglich, dass eine Rechtsgrundlage für die Jugendhilfeträger zur Definition ihres Angebots und zur Abrechnung der erbrachten Leistung vorhanden ist.

Unsere Angebote erfüllen als einzige in NRW die Anregungen aus dem Runderlass bezüglich der Rahmenbedingungen im vollem Umfang. Nur so ist es möglich, eine hohe Zuverlässigkeit in der Zusammenarbeit mit Jugendgerichten und Jugendgerichtshilfen zu gewährleisten und Qualität in der pädagogischen Arbeit zu erreichen.

Wir führen diesen Dialog weiter. Wie wichtig dieser ist zeigt sich gerade in öffentlich geführten Diskussionen, wenn die Straftaten der Jugendlichen in die Presse geraten. Diese prominenten Fälle geben häufig sofort Anlass, eine Gerundsatzdiskussion zu starten. In den Letzen Jahren ist hier sozusagen intern, in der Zusammenarbeit mit Jugendgerichten, JGH und Trägern mehr Sachlichkeit und Professionalität gelebt worden, die allen Beteiligten zugute kommt.

Wir geben Ihnemn hier einen Einblick in unser pädagogisches Denken und Handeln.
Gern stehen wir Ihnen persönlich für Erläuterungen zur Verfügung.

Die Leistungsbeschreibung können Sie HIER gern anfordern!

Vermeidung und Verkürzung der Untersuchungshaft gemäß § 71/72 JGG

UNSER PRINZIP:

365 Tage & 24 Stunden täglich
Vermeidung und Verkürzung von Untersuchungshaft für männliche Jugendliche von 14 bis 21 Jahren

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