Grundsätzliches

ANSTATT „OFFEN“ ODER „GESCHLOSSEN

UNSERE FORM DER UNTERSUCHUNGSHAFT - VERMEIDUNG:

Ein pädagogisches Angebot, das die Notwendigkeiten im Jugendstrafverfahren berücksichtigt und die Bedarfe und Bedürfnisse des Jugendlichen als Ausgangspunkt der direkten pädagogischen Arbeit nutzt.

Für die Seite der Justiz und Jugendgerichtshilfe bedeutet dies:

WIR BERÜCKSICHTIGEN FOLGENDE ASPEKTE

  • Verfahrenssicherheit
  • Informationen über den Jugendlichen vor Ort
  • Stellungnahme in der Hauptverhandlung

WÄHREND DER BETREUUNG UND IN DER HAUPTVERHANDLUNG

  • Netzwerkarbeit mit allen Beteilgiten
  • Ausführliches Berichtswesen

DAZU ERHÄLT DER JUGENDLICHE

  • Schutz vor schädlichen Folgen der U- Haft
  • Intensive pädagogische Arbeit
  • Initiierung und Begleitung einer Perspektivklärung für die HV

Vermeidung und Verkürzung der Untersuchungshaft gemäß § 71/72 JGG

UNSER PRINZIP:

365 Tage & 24 Stunden täglich
Vermeidung und Verkürzung von Untersuchungshaft für männliche Jugendliche von 14 bis 21 Jahren

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